Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

 Ihre Ansprüche im Überblick

1. Einleitung

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und dabei verletzt werden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld vom Verursacher des Unfalls. Dies gilt für physische und psychische Verletzungen, sofern sie nachgewiesen werden können.

2. Ihre Rechtsansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

Um Schmerzensgeld zu erhalten, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Sie dürfen nicht schuldhaft am Unfall beteiligt sein oder nur teilweise schuldig sein, und Ihre Verletzungen müssen die Kriterien einer Verletzung erfüllen. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, besteht eine realistische Chance, Schmerzensgeld durch den erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt geltend zu machen.

3. Wie wird die Schuld bei einem Verkehrsunfall festgestellt?

Es ist ratsam, bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten die Polizei zu rufen, da sie verpflichtet ist, schnell am Unfallort einzutreffen, um den Vorfall zu untersuchen und anhand eines sogenannten Unfallberichts zu dokumentieren. Die Frage der Schuld kann bei der polizeilichen Untersuchung geklärt werden, und bei schwerwiegenden Unfällen wird die Staatsanwaltschaft die Ursache ermitteln. Ein Sachverständigengutachten kann zur Klärung der Schuldfrage entscheidend beitragen, was ebenfalls seitens des erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts zu forcieren ist.

4. Wie werden Verletzungen definiert?

Nicht alle Verletzungen qualifizieren sich für Schmerzensgeld. Es muss eine medizinische Behandlung oder Beurteilung durch einen Arzt erforderlich sein. Selbst wenn Verletzungen nicht sofort offensichtlich sind, sollten Sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, um mögliche Spätfolgen auszuschließen. Auch diese Feststellung kann seitens des erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts beantragt werden.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie Fahrer, Beifahrer oder Fußgänger waren – wenn Sie unschuldig oder teilweise schuldlos am Unfall waren, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.

5. Die Höhe und Berechnung des Schmerzensgeldes

In Fällen von Teilschuld wird das Schmerzensgeld entsprechend der Haftungsquote berechnet. Beispielsweise erhält ein Verletzter mit 40% Teilschuld nur 60% des üblichen Schmerzensgeldes.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Art und Schwere der Verletzung ab. Sie ist damit immer einzelfallabhängig. Die entscheidenden Fragen sind hierbei, wie schwer die erlittenen Verletzungen, welche Leiden hierdurch verursacht worden sind und die Dauer der Schmerzen.

Eine Rolle spielt hierbei auch, wie lange man aufgrund der erlittenen Verletzungen gegebenenfalls arbeitsunfähig ist und ob Folge- und Dauerschäden verbleiben.

Es gibt Schmerzensgeldtabellen als Richtlinie, jedoch sind Gerichtsurteile oft unterschiedlich, da die Festlegung der konkreten Höhe im richterlichen Ermessen liegt.

6. Fristen für die Geltendmachung von Schmerzensgeld

Die Frist zur Geltendmachung von Schmerzensgeld beträgt drei Jahre. Danach sind diese Ansprüche verjährt.

Auch Spätfolgen müssen ärztlich bestätigt oder auch durch die Einholung eines Gutachtens belegt werden, bevor eine Entschädigung erfolgen kann. Innerhalb der dreijährigen Frist muss die Feststellung diesbezüglich seitens des Verkehrsrechtsanwalts beantragt werden.

7. Die Aufgabe des erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts

Oftmals versuchen die gegnerischen Versicherungen, Schmerzensgeldansprüche außergerichtlich zu regulieren, indem sie den Betroffenen Vergleichsbeträge anbieten, damit kein gerichtlicher Prozess eingeleitet wird. Es ist jedoch ratsam, diese Angebote kritisch durch den erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt prüfen zu lassen und die angemessene Höhe, gegebenenfalls auch gerichtlich, einzuklagen.

Im Falle der Nichteinigung wird sodann der Streitwert sowie das auszuzahlende Schmerzensgeld vom zuständigen Gericht festgelegt.