Anspruch auf Schadensersatz – Das Verhältnis zwischen Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung
1. Einleitung
Ereignet sich ein Verkehrsunfall seitens des Eigentümers eines privat genutzten Fahrzeuges, so stellen sich einige rechtliche Fragen. Unter anderem drängt sich hierbei die Frage auf, wie der Betroffene als Eigentümer des Fahrzeuges privat weiter mobil bleibt und wie er dieses Begehren rechtlich umsetzen kann.
Wenn jemand sein eigenes Auto nicht mehr benutzen kann, weil es beschädigt wurde, hat er normalerweise Anspruch auf Geld als Ausgleich für den Schaden. Dieses Geld kann er entweder nutzen, um sich ein Ersatzauto zu mieten oder um den Verlust an Mobilität auszugleichen, indem er eine Entschädigung für den Ausfall der Nutzung seines Autos verlangt.
Dabei stellt sich die rechtliche Frage, ob er nach dem Mieten eines Ersatzautos immer noch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall erhalten kann. Dieser Artikel soll diese Frage beantworten.
2. Die Bedeutung der Mietwagenkosten
Grundsätzlich kann jemand, der durch einen Unfall sein Auto nicht mehr nutzen kann, vom Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung die Mietwagenkosten als Teil des Schadensersatzes verlangen.
Diese Kosten müssen vernünftig und notwendig sein. Wie hoch sie sind, wird vom Gericht geschätzt. Es gibt verschiedene Methoden zur Schätzung, wie zum Beispiel der Schwacke-Mietpreisspiegel oder die Fraunhofer-Liste. Es gibt jedoch keine feste Regel, welche Methode zu verwenden ist. Die Höhe des Schadens darf nur nicht auf Grundlage falscher oder offensichtlich unsachlicher Überlegungen festgelegt werden. Auch dürfen wichtige Fakten nicht ignoriert werden.
3. Die Bedeutung des Nutzungsausfalls
Wenn jemand sein Auto nicht benutzen kann, erhält er normalerweise Geld als Entschädigung dafür. Das Ziel ist es, ihn für den Verlust der Nutzung seines Autos zu entschädigen, weil das Auto in der heutigen Gesellschaft als sogenanntes Gut der Kommerzialisierung eine immense Bedeutung einnimmt.
Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Das Auto muss tatsächlich nicht nutzbar sein, und der Geschädigte muss dadurch spürbare Einschränkungen haben. Wenn jemand ein gleichwertiges Ersatzauto hat und die Kosten dafür erstattet bekommt, hat er keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.
4. Das Verhältnis zwischen Mietwagenkosten und Nutzungsausfall
Normalerweise kann man wählen, ob man die Mobilitätseinbuße durch Mietwagenkosten oder durch Nutzungsausfallentschädigung ausgleichen lässt. Manche Menschen wechseln zur Nutzungsausfallentschädigung, wenn die Versicherung nicht alle Mietwagenkosten übernimmt. Wenn jemand ein Ersatzauto mietet, hat er keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Das Ersatzauto kompensiert den Verlust an Mobilität.
5. Fazit
Es gibt ein Alternativverhältnis zwischen Nutzungsausfall und Anmietung eines Ersatzfahrzeuges. Wenn jemand ein Ersatzauto mietet, kann er keinen Nutzungsausfall geltend machen, da das Ersatzauto den Verlust an Mobilität ausgleicht.
Mithin ist die Geltendmachung von Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten nebeneinander nicht zulässig. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass der Geschädigte selbst für den Fall, dass durch die Erstattung der Mietwagenkosten für ein kleineres Fahrzeug der Wert der entgangenen Gebrauchsvorteile nicht vollständig ausgeglichen wird, dieser daneben keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hat. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass es dann an einem fühlbaren wirtschaftlichen Nachteil fehlt.
Der erfahrene Verkehrsrechtsanwalt wird mit seinem Mandanten sämtliche Möglichkeiten des Ersatzes des Schadens besprechen und die beiden bestehenden alternativen Möglichkeiten abwägen.
Beitrag von Rechtsanwalt Marioush