
Werkstattverweis bei einem Verkehrsunfall
Der sogenannte Werkstattverweis tritt in Kraft, wenn ein Unfallgeschädigter seinen Unfallschaden fiktiv, das heißt auf Gutachterbasis, abrechnet und die Haftpflichtversicherung des Schädigers dem Geschädigten eine günstigere Werkstatt nennt, in der er das Unfallfahrzeug zu niedrigeren Kosten reparieren lassen kann als im Gutachten des Geschädigten angegeben. Selbst wenn das Fahrzeug bereits









