Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall?

Unfälle im Straßenverkehr passieren schnell – sei es durch eine kleine Unachtsamkeit, eine glatte Straße oder das Stauende hinter einer Kurve. Jedes Jahr ereigneten sich in Deutschland mehr als 2  Millionen Verkehrsunfälle.

Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind, ist es wichtig, dass Sie sich richtig verhalten und die notwendigen Schritte einleiten. Hier erfahren Sie, was Sie im Falle eines Verkehrsunfalls tun sollten:

1. Absicherung der Unfallstelle

Als Erstes muss nach einem Autounfall die Unfallstelle abgesichert werden. Schalten Sie den Warnblinker ein und stellen Sie ein Warndreieck auf. Tragen Sie eine Warnweste, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. In Städten sollte das Warndreieck mindestens 50 Meter entfernt aufgestellt werden, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen etwa 150 bis 300 Meter. Stellen Sie das Warndreieck vor Kurven oder Kuppen auf, damit es gut sichtbar ist. Legen Sie die Hülle des Warndreiecks auf den Fahrer- oder Beifahrersitz, um es nicht zu vergessen.

2. Erste Hilfe leisten

Bei einem Autounfall mit Verletzten müssen Sie Erste Hilfe leisten und den Notruf 112 wählen. Diese Nummer ist europaweit gültig. Unterlassene Hilfeleistung ist in Deutschland strafbar. Achten Sie darauf, dass Ihr Verbandskasten im Auto nicht abgelaufen ist.

3. Muss die Polizei informiert werden?

Die Polizei sollte immer gerufen werden, wenn Mietwagen oder Firmenwagen in den Unfall verwickelt sind. Auch bei größeren Sachschäden ist es wichtig, die Polizei zu informieren – bei kleineren Kratzern kommt sie möglicherweise nicht.

Rufen Sie die Polizei auch, wenn jemand verletzt wurde, es Streitigkeiten mit dem Unfallgegner gibt oder der Unfallgegner Fahrerflucht begeht. Die Polizei dokumentiert, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, klärt jedoch nicht, wer für den Schaden aufkommen muss. Daher ist es sinnlos, mit den Polizisten über die Haftungsfrage zu diskutieren.

Wichtig: Belasten Sie sich nicht selbst. Angaben zur Person und zum Fahrzeug sind ausreichend.

Bei kleineren Blechschäden und Einigkeit mit dem Unfallgegner muss die Polizei nicht informiert werden. Rufen Sie die Polizei (110) jedoch in folgenden Fällen:

  • Jemand wurde verletzt.
  • Es entstand hoher Sachschaden.
  • Sie fahren ein Mietfahrzeug.
  • Der Unfallgegner begeht Fahrerflucht.
  • Der Unfallgegner scheint unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen.
  • Es gibt Streitigkeiten über den Unfallhergang.
  • Ein ausländisches Fahrzeug ist beteiligt und der Versicherungsschutz ist unklar.

Wenn Sie ein Fahrzeug beschädigen und der Besitzer nicht auffindbar ist, informieren Sie die Polizei, um keine Fahrerflucht zu begehen.

4. Beweissicherung

Eine Dokumentation des Unfalls ist vor allem für die spätere Klärung der Schuld- und Reparaturkostenfrage wichtig.  Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den Schäden an den Fahrzeugen, Verkehrsschildern, Bremsspuren und Glassplittern. Erstellen Sie einen Unfallbericht mit folgenden Angaben:

  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Namen, Adressen und Telefonnummern aller Beteiligten
  • Informationen zu den Unfallfahrzeugen (Marke, Typ, Kennzeichen)
  • Versicherungsdaten der Beteiligten
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Unfallskizze
  • Namen und Adressen von Zeugen
  • Unterschriften der Unfallparteien

Ein Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis. Bewahren Sie einen Stift und Kreide im Handschuhfach auf, um den Unfallhergang zu skizzieren und die Fahrzeugposition zu markieren.

5. Straße freimachen

Nach einem Bagatellschaden räumen Sie die Unfallstelle, sobald die Dokumentation abgeschlossen ist. Bei hohen Sachschäden oder Verletzungen sollten Sie die Unfallstelle bis zum Eintreffen der Polizei unverändert lassen.

6. Kostenlos den Rechtsanwalt beauftragen

Ein häufiger Streitpunkt in der Rechtsberatung sind die Reparaturkosten. Oft geht es um Kürzungen der Versicherungen bei fiktiven Abrechnungen, meist bezüglich der Höhe der Stundensätze. Bei Fahrzeugen bis zu drei Jahren gibt es selten Probleme. Bei älteren Autos kann die Versicherung jedoch die günstigeren Tarife anderer Werkstätten ansetzen. Tipp: Wenn Ihr Fahrzeug nachweislich scheckheftgepflegt ist, haben Sie Anspruch auf die höheren Sätze.

Auch die Rechnung der Werkstatt kann ein Streitthema sein. Wenn die Versicherung die tatsächlichen Reparaturkosten kürzt, können Sie oft widersprechen. Lassen Sie sich bei Kürzungen am besten von einem Rechtsanwalt beraten.

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